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04.01.2010 18:02:37 |
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Befehle vom Fahrdienstleiter an den Triebfahrzeugführer werden in der Regel auf einem Vordruck gegeben, soweit es nicht anders bestimmt ist. Der Vordruck ist in den Führerräumen der (Triebfahrzeug)e und Steuerwagen vorhanden.
Soll ein Befehl diktiert werden, muss der Triebfahrzeugführer oder der Zugführer dem diktierenden Mitarbeiter zuvor den Standort des Zuges mitteilen. Beim Diktieren oder Aushändigen des (Befehl)s muss der Zug halten. Beim Diktieren muss - ausser bei Zugfunk VZF 95 - eine Einzelsprechverbindung zum diktierenden Mitarbeiter hergestellt sein. Steht Zugfunk nicht zur Verfügung, darf der Befehl über eine andere Einzelsprechverbindung diktiert werden.
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